Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Wertheim

Fit & Fight Buchen / Wertheim · Neue Vockenroter Steige 125 · 97877 Wertheim

1. Schriftformerfordernis

Für den Mitgliedsvertrag gilt die Schriftform, die eine handschriftlich unterzeichnete Erklärung des Mitglieds voraussetzt. Kündigungen sind schriftlich mit Unterschrift zu erklären. Maßgeblich für den Kündigungszugang ist das Eingangsdatum. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen oder Ergänzungen werden immer schriftlich getroffen. Durch die schriftliche Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages kommt der Unterrichtsvertrag zu den vereinbarten Konditionen zustande. Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Inhabers Eugen Lorenz möglich.

2. Nutzungsbeginn

Vertragsbeginn ist das Abschlussdatum des Vertrages, es sei denn, es wird im Vertrag ein späterer Vertragsbeginn vereinbart.

3. Sportgesundheit

Es wird „Sportgesundheit“ der Teilnehmer vorausgesetzt, das bedeutet: der Teilnehmer hat keine Vorerkrankungen, chronische Krankheiten oder ansteckende Krankheiten, die eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder anderer Vereinsmitglieder bedeuten. Im Zweifelsfall oder aufgrund bereits bestehender Erkrankungen ist vor Beginn der Trainingsteilnahme eine aktuelle ärztliche Untersuchung vornehmen zu lassen, die die entsprechende Eignung zum Kontaktkampfsport bescheinigt.

3. Hallennutzung

Den Anweisungen unserer Trainer ist Folge zu leisten. Die jeweiligen Lehrkräfte sind ermächtigt, einen Teilnehmer unter Angabe der betreffenden Gründe vom Unterricht auszuschließen. Bei charakterlicher Uneignung behält sich die Schule das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, auch ohne Kündigungsfrist. Fitnessbereich: ist mit sauberen Sportschuhen zu betreten. Es muss ein Handtuch mitgetragen werden, jedes Gerät muss nach der Benutzung desinfiziert werden, Müll ordnungsgemäß entsorgt werden.

4. Daten des Mitgliedes

Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, dem Club die aktuelle Adresse und die Daten wahrheitsgemäß einzureichen und nachzureichen bei Änderungen.

5. Haftung für Schäden des Mitgliedes

Wir haften nicht für Sach- und Personenschäden, die durch eigenes Verschulden des Mitgliedes oder durch uns nicht zurechenbares Verhalten Dritter entstehen. Umkleideräume sind ausschließlich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Mitglied haftet selbst für persönliche Gegenstände. Wir haften nicht bei Verletzungen im Fitnessbereich, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. Es muss auf Geräteeinweisung durch einen Trainer geachtet werden.

6. Trainingszeiten

Der Club behält sich vor, einen Kurs wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund von der Schule nicht zu vertretender Umstände zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Eine Änderung der Trainingszeiten begründet kein Sonderkündigungsrecht. Vom Teilnehmer versäumte Unterrichtsstunden entbinden den Teilnehmer nicht von der Bezahlung der Gebühr. Betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist (z. B. Pandemie), bringt kein Sonderkündigungsrecht mit sich.

7. Mitgliedsbeitrag, Bankeinzug

Während der Vertragslaufzeit wird zusätzlich eine Verbands- und Trainerpauschale jährlich einmal erhoben sowie eine Aufnahmegebühr bei Vertragsbeginn. Der Mitgliedsmonatsbeitrag sowie die Aufnahmegebühr sind bei Vertragsabschluss fällig und werden, wie vertraglich vereinbart, zum Fälligkeitstag per SEPA-Lastschrift eingezogen, die Verbandspauschale wird 1× jährlich eingezogen. Wird kein Termin des Lastschrifteinzugs auf dem Vertrag angekreuzt, wird automatisch zum Monatsersten abgebucht. Kommt das Mitglied der Zahlung nicht nach, oder kommt es durch das Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift, kommt es zu einem Mahnverfahren und die dadurch entstandenen Kosten werden dem Mitglied belastet. Jahresbeiträge werden nicht erstattet. Fit & Fight ist berechtigt, den Monatsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht.

8. Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages

Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages wird bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eingeräumt. Ab dem 15. Lebensjahr ist das Mitglied verpflichtet, den vollen Monatsbeitrag zu bezahlen.

9. Vertragslaufzeit

Verträge werden mit einer Grundlaufzeit von 1/2 Jahr/en abgeschlossen. Wird ein solcher Zeitvertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich um ein/zwei weitere Jahre.

10. Ruhen des Vertrages und Pausen

Wir räumen dem Mitglied bei Vorlage eines ärztlichen Attestes über eine Sportunfähigkeit ab zwei Monaten, eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt oder sonstiges ab zwei Monaten, eine Pause des Vertrages ein. Es können nur volle Monate als Pause gewährt werden. Während dieser Pause ruhen die Rechte und Pflichten des Vertrages. Es werden keine Beiträge während dieser Zeit eingezogen, es darf keine Unterrichtsstunde besucht werden. Die Pause kann jederzeit aufgehoben werden. Stillgelegte Monate werden dem Vertrag hinten angehängt.

11. Die Gebühr

Sollten die Kämpfer an Turnieren teilnehmen, wo eine Gebühr anfällt, hat der Kämpfer diese selbst bei Anmeldung zu tragen.

12. Für das Training setzen wir voraus

Die Teilnahme am Training erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr. Bequeme Sportkleidung tragen (Shirt oder Sweatshirt und eine Sporthose ohne Taschen, Knöpfe oder andere Metallteile, Applikationen, Glitzersteine etc.). Schuhe werden nicht erlaubt, da entweder barfuß trainiert wird oder mit Strümpfen. Ausnahme Fitnessbereich: saubere Hallenschuhe. Gepflegte Füße sind ein Muss – die Fußnägel müssen ganz kurz geschnitten werden, da Verletzungsrisiko besteht. Für das Training benötigt jedes Mitglied eine volle Kampfsportausstattung mit Handschuhen, Bandagen, evtl. Schienbeinschoner und Trainingskleidung. Aus Sicherheitsgründen darf kein Schmuck egal welcher Art (Uhren, Ketten, Ringe, Armbänder, Ohrringe, Piercings) getragen werden. Während der Trainingseinheit besteht kein Versicherungsschutz für Körper oder Sachschäden. Der/die Teilnehmer/in wurde vor dem Training durch den Trainer auf ein bestehendes Verletzungsrisiko hingewiesen. Auch haftet der Club nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, Wertgegenständen sowie Geld des Teilnehmers. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die rechtswidrige Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Der Inhaber ist dazu berechtigt, den Teilnehmer nach einer Straftat mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

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